Impressum
Gemeinnützige Gesellschaft für
ambulante und stationäre Altenhilfe
(GFA) mbH
Am alten Mühlengraben 1
55450 Langenlonsheim
Tel: 06704/96210-0
Fax: 06704/96210-295
Email: info@GFAmbH.com
Internet: www.GFAmbH.com
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Michael Hamm, Werner Lechner
Registergericht: Amtsgericht Bad Kreuznach
Registernummer: HRB 20602
Steuernummer: 06/670/2505/2
Ust.-Id Nr: DE229586737
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Gemeinnützigkeit, Steuerbefreiung:
Die GFA mbH ist nach § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Gründung und gesellschaftsrechtliche Verhältnisse:
Die im Dezember 2001 gegründete " Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe (GFA) mbH ist Träger von neun Einrichtungen der Altenhilfe in Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland. Darüber hinaus hält die GFA mbH seit 10. Juni 2003 sämtliche Anteile an der Gemeinnützigen Paritätischen Sozialstation Pro Humanitas (PSH) GmbH, mit Sitz in 54424 Thalfang, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Trier, HRB 3765.
Die GFA mbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV), Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland.
Leistungsangebote:
Zweck der GFA mbH ist der Betrieb ambulanter und stationärer Altenhilfeeinrichtungen mit der Erbringung folgender Leistungen:
- Stationäre Dauerpflege
- Sonderpflegeplätze für Patienten mit apallischem Durchgangssyndrom
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Betreutes Wohnen
- Ambulante Pflege (Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung nach dem Pflegeversicherungsgesetz)
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Schulungsangebote für Mitarbeiter
- Fahrbarer Mittagstisch
Hinweis zu §36 VSGB / Streitschlichtung
An dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus unseren Verträgen nimmt die GFA mbH grundsätzlich nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.